Dieses Blog durchsuchen

Mittwoch, 9. Januar 2013

Zur Lage der Väter (2)

2. Teil - Der Staat höhlt sich selbst aus, braucht aber Lückenfüller



Zwar wurde in Österreich nun ein obligates "gemeinsames Sorgerecht" beschlossen, sodaß dem Unterhaltspflichtigen nominell ein gewisses Mitbestimmungsrecht über die Verwendung seiner Zahlungen zusteht - in Form eines "Miterziehungsrechts", das in der Praxis aber kaum mehr als ein Papiertiger sein wird. Und zwar gerade in den Fällen (die überwiegen), wo die Trennung zwar formal einvernehmlich, real aber in einen "Kriegszustand" übergegangen ist. Jene Fälle also, die dieses Gesetz befrieden sollte. Denn wie sollen Meinungsdifferenzen über den Erziehungsgang der Kinder beigelegt werden? Durch Gerichtsentscheid?

Ähnlich destruktiv muß ein Gesetz bewertet werden, das seit kurzem auch nicht-ehelichen Vätern - unabhängig, ob die Kinder vom Ehepartner der Frau adoptiert wurden oder nicht, hier gilt also die Leiblichkeit als Rechtsmaßstab - Sorgerechte einräumt. Auch das ist als weitere Schwächung der Institution Ehe zu bewerten.

Erst diskutiert, aber noch nicht durchgesetzt, wurden Vorschläge, die Versorgungsrechte und -pflichten auch bei (nicht-ehelichen) Lebensgemeinschaften gesetzlich als obligatorisch zu verankern. Wobei solche Verbindlichkeiten schon bisher zivilrechtlich sehr wohl entstehen bzw. zu erstreiten waren und sind.

Anders als in Deutschland wird der unterhaltspflichtige Vater in Österreich in eine von einer Versklavung - bei gleichzeitiger Schaffung von Ausweglosigkeit hinsichtlich Zukunftsperspektiven - kaum zu unterscheidende Situation geführt, die ein Entweichen unmöglich macht. Er wird in jedem Fall für sämtliche materiellen Folgen einer Scheidung zur Rechenschaft gezogen. Wobei der Staat erwartet, daß er diese Verpflichtungen völlig selbständig befriedigt, und sich aus jeder Verantwortung auch für das Scheitern der vormaligen Familie entlassen sieht. Er spricht zwar Kindern das Recht auf angemessene Lebensführung zu, und sorgt auch dafür, daß das gesichert wird, nicht aber dem Vater, ja dieser hat für staatliche festgelegte Lebensstandards in jedem Fall zu sorgen.

Während also die Ehe wesentlich öffentliche Dimension hat, sich auf die Gesellschaft bezieht, sieht sich der Staat umgekehrt zu keinerlei Schutzverhalten dieser Ehe gegenüber verpflichtet, sieht sich auch für das Scheitern von Ehen nicht verantwortlich. Die politische Diskussion in Österreich belegt dies auch eindrücklich. Selbst Eingriffe in "Rollendefinition" werden längst als staatliches Recht angesehen (und sei es in der sprichwörtlichen "Mithilfepflicht im Haushalt", auch diese ist per Gesetz zur 50/50-Pflicht ausdefiniert.)

Eheliches Zusammenleben wird also nicht mehr der persönlichen Lebensgestaltung zweier freier Menschen überlassen, sondern durch den rechtlichen Rahmen im Namen einer gesetzlich definierten Rollenaufteilung, damit zu einer Identitätsdefinition, festgesetzt. Schon das widerspricht dem anthropologischen Gehalt, der schöpferischen Kraft der Ehe, ja löst sie auf. Denn auch wenn (als Beispiel) die Frau die traditionelle hierarchische Ehe bevorzugen würde, mit dem Mann als Oberhaupt, wurde ganz real die Macht über Wohl und Wehe dieser Verbindung in ihre Hand alleine gelegt. Die Ehe kann nur noch nach einem Bild gestaltet werden, sie wird entwirklicht, verliert ihre Offenheit für die Zukunft, wird pseudologisch, virtuell.

Das alles ist Auswuchs einer staatlichen Anmaßung - naturrechtlich gesehen überschreitet er damit seine Kompetenz! - , Identität und Rolle von Mann und Frau zu definieren. Sämtliche "Familiengesetze" der letzten Jahre zielen bereits darauf ab, haben diese "neue Art des Zueinander" von Partnern zur Grundlage und vor allem (!) als Ziel. Von der Auflösung elterlicher Erziehungsgewalt soll gar nicht erst angefangen werden, zu reden. Kinder werden schon in Kindergärten und Schulen mit diesem neuen Bild der Elternschaft als Ideal indoktriniert, sehen sich also mit einem Konflikt zwischen gesellschaftlicher Norm und erlebter familiärer Situation konfrontiert. Natürlich geht das auch bis zur Sexualerziehung, wo sich der Staat das Recht herausnimmt, sexuelle Normen neu festzulegen. Mit der eigentlichen Zielsetzung: die Geschlechterdefinition neu zu bestimmen.

Das Entscheidende aber ist, daß Kinder in eine Bewußtseinslage versetzt werden, die sie die Legitimität elterlicher Erziehungsgewalt von der Erfüllung bestimmter Verhaltensrichtlinien (die ihnen als Norm vorgetragen werden) abhängig machen - und zwar abhängig machen KÖNNEN. Damit wird das Wesen familiärer Integrität zerstört, die gesamte Stellung von Kindern zu ihren Eltern ändert sich fundamental. Familie ist nicht mehr die Schicksalsgemeinschaft, die sie wäre, sondern das mehr oder weniger Miteinander auf Eigenziele ausgerichteter Individuen. Ein Zustand, der bekanntlich erst den Erwachsenen auszeichnet, ja den durch Reifung, im Takt mit der Entfaltung menschlichen Selbststandes, zu erreichen eben das Ziel familiärer Gemeinschaft ist. Gehorsam, als erste Grundtugend des Erkennens überhaupt, wird damit zur Farce, aus Selbststand in Selbstergreifung wird narzißtischer Autonomismus. Der den Kindern und Heranwachsenden Entscheidungskompetenz zuspricht, die ihre Möglichkeit zur Verantwortung weit überschreitet.

Aber das wurde gerade in gesellschaftspolitischen Dingen längst zu einem rechtsstaatlichen Grundsatz, der sich bis hinein in das Strafrecht zieht, nur dort umgekehrt pervertiert: Verantwortung wird losgelöst von der Fähigkeit sie zu tragen. Nutzen wird willkürlich und nach abstrakten Richtlinien verteilt. Umgekehrt ist es nämlich zum Prinzip des Sozialstaates geworden, Folgen aus Verantwortung vom Individuum - willkürlich, gemäß den zu erreichenden Zielen - zu nehmen, und der Gesellschaft die Lasten aus individuellem Verhalten aufzuerlegen.

Das führt zu einem individuell und längst zu beobachtenden völlig verzerrten, ja regelrecht irrelevanten, scheinhaften Bild von Wirklichkeiten und Zusammenhängen in einem Staat, in einer Gesellschaft. Mit maßgeblichen Auswirkungen auf das Verhalten der Einzelnen. Die Gesellschaft wird zweigeteilt - in jene, die willkürlich und "frei" entscheiden dürfen, und jene, die noch Substanz genug haben, die Folgen daraus nicht nur zu tragen, sondern gegen stets neu auftauchende Widrigkeiten anzukämpfen. Mit dem zynischen Bezug des Staates auf die vitale Kraft dieser Einzelnen.

(Ein Kleinunternehmer in völliger Selbstverantwortung - als Beispiel - gibt seinen Betrieb nicht so leicht auf. Genausowenig tut es ein verantwortungsbewußter Vater. Er trägt auch die nächste Belastung, und tut alles, um in einem Schattensystem auszugleichen, was der Staat anrichtet. Bis es dann wirklich nicht mehr geht. Hier waren schon mehrfach Beispiele solcher Parallelgesellschaften, wie sie sich in widrigen Staatsverhältnissen automatisch bilden, weil das Leben immer Wege sucht, besprochen. Die Familien und Ehen gehören bereits dazu, wo sich metaphysisch-anthropologische Grundkonstellationen und daraus folgende Kräfte "in die Welt hinein" - leider oft sehr problematische - Ersatzwege suchen.)




Morgen Teil 3 - Selbstmord als Konsequenz







***