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Donnerstag, 10. Januar 2013

Zur Lage der Väter (3)

 Teil 3 - Selbstmord als Konsequenz




Und unter diesem Blickwinkel muß auch die Einführung von "Ehen" für bislang lediglich zivilrechtliche Lebensgemeinschaften (z. B. bei gleichgeschlechtlichen Verbindungen) gesehen werden. Die bei einer "Ehe für alle und alles" zu einer Auflösung der Ehe führt. Bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der ausschließlichen Kostentrage bei Trennung - bei Kindern: für den Vater. Denn den wesentlichen Beitrag zu einer Gesellschaft kann immer nur eine Familie im herkömmlichen Sinn leisten. Aber er sieht sich sogar das Recht, die familiäre Gewalt neu zu verteilen, wobei er diese gleichzeitig im Individuum und willkürlich*** von den Folgen der Gewaltausübung loslöst. Was einer zynischen Auflösung eines elementaren humanen bzw. Rechtsprinzips führt: Verantwortung kann niemals den Grad der Möglichkeit zur Gestaltung einer Sache übersteigen. Auch das zieht sich längst durch alle gesellschaftlichen Bereiche.

Man kann also z. B. bei Scheidungen nicht die Folgetragung von der Möglichkeit, eine Ehe gelingend zu gestalten, lösen, und sie auch nicht vom Verschuldensprinzip lösen. Wenn also jemand in einer schwächeren (sagen wir: wirtschaftlichen) Position ist, oder in Abhängigkeiten, kann er nicht gleichzeitig Möglichkeiten haben Entscheidungen zu treffen, als wäre er nicht abhängig, weil er den Verpflichteten in jedem Fall zur Wahrnehmung seiner Pflichten zwingen kann. Geschiedene Frauen (mit Kindern) leben in der Regel (materiell) sorglos, zumindest weit sorgloser als der Mann und Vater. Und werden von zahlreichen Sozialmaßnahmen gestützt, und können selbst Vorteile des Einkommensbeziehers (des Mannes), die sich auf die steuerliche Entlastung von Familien bezogen, für sich in Anspruch nehmen. Während der Mann und Vater als Zahler für alle Fälle herangezogen wird.

Für Frauen besteht nicht einmal die Pflicht, auch nach einer Trennung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem Auskommen der Kinder - oder des ihrigen alleine - beizutragen. Hier wird (seltsamerweise) die Erziehung als ausreichender Beitrag zur elterlichen Pflicht gesehen. (Untersuchungen belegen übrigens, daß zumindest 50 % der Scheidungen mit Kindern als maßgeblichen Grund Auffassungsunterschiede in der Erfüllung erzieherischer Pflichten durch die Frau haben.)

Diese überall erkennbaren Grundlagen politischen Willens haben unermeßliche Signalwirkung noch zu Zeiten aufrechter Ehe, verlagern noch mehr Gewalt auf die Seite der Frau. Denn sie weiß sich - noch dazu getragen von einem ideologisch geformten "Leidensbild", das die Frau grundsätzlich als "Opfer" definiert, also moralische Schuldbefreiung verspricht, unabhängig von ihrem Verhalten - in Wirklichkeit ungefährdet, weiß sich am längeren Ast, weiß daß es bei einer Trennung für den Mann um die Wurst gehen wird. Denn er ist es, der gerade bei gutem Willen, der auf gewisse rechtliche Vorsorge verzichtete, im Trennungsfall immer existentiell an die Wand gedrängt wird.

All diese Beispiele als Erzählung aus der Praxis sind realen Fällen entnommen, in nicht wenigen kommen sie alle zusammen. Sie sind also nicht überspitzt oder gar gelogen, sie sind im Gegenteil sogar noch entschärft. Schon gar wenn man bedenkt, daß gescheiterte Familien praktisch immer einen Wust an ungelösten realen Problemen bereits zur Ursache haben, der nachwirkt (u. a. Schulden; Gläubiger orientieren sich natürlich vorwiegend auch am Mann, denn Alimente sind pfändungssakrosankt). Sodaß die oft haarsträubenden Details und manchmal aberwitzigen Konstellationen der Praxis****, die sich so gut wie immer gegen den Vater wenden, den Überblick über das auszusagende Allgemeine gefährden würden. Dieses Allgemeine aufzuzeigen war Intention dieser Ausführungen, die weniger Gewicht darauf gelegt hat, akribisch die Gesetze zu definieren. Schon oberflächliches Stöbern läßt genug auftauchen, um Grundsätzliches zu erkennen.

Und daraus ist eine Aussage über die fatale Stellung des Mannes in Österreich erkennbar - die aus dem Vergleich mit Deutschland noch weiteres Licht erhält. Aber das kann auch gar nicht anders sein. Wenn ein Staat die natürliche Basis seiner Familien aushöhlt, entzieht er sich seine vitale Substanz. Weil das geahnt (aber auch: gewollt) wird, muß er jene Bastion durch Zwang sichern, die ihm immer noch das kurzfristige Überleben sichert. Jede Maßnahme, die die Stellung der Frauen "sichert", mittlerweile längst "positiv diskriminert", braucht deshalb als Gegengewicht eine Zwangsmaßnahme den Männern gegenüber. Das Matriarchat, das bereits eingeführt ist, kann aus sich heraus nämlich nie bestehen. Staaten, in denen die Rolle des Mannes und seine natürliche Wesensentfaltung geschwächt wurde - was im neuen Gegenbild auf das Laster hinausläuft (der "neue Mann", wie er heute propagiert wird, ist eine Erscheinung legitimierter Acedia, und im übrigen keine neue Idee, auch darin uralt) -, sind historisch belegbar rasch untergegangen.







***Hierin zeigt sich ein weiteres Prinzip, wie es aus der heute so weithin verfehlten Anthropologie herstammt, und das sich u. a. im vielbesprochenen "Förderprinzip" zeigt, das unsere Sozialstaaten beherrscht: das davon ausgeht, daß sich etwas dann und umso besser zu sich entwickelt, wenn es vom Konflikt dieser Selbstwerdung befreit wird. Ganz so, als gäbe es eine Gestalt, die "für sich" bestehen könnte, losgelöst vom Kairos, dem Ort, der Zeit, in die hinein jeder Mensch ja geboren wird. Wenn ihm also Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. Damit wird individuelle Gestalt - eine der Folgen - aber umso mehr von gesellschaftlicher Norm abhängig gemacht, weil sich Selbstwerdung nicht im realen Kontext mit der Umgebung findet, nicht in innerer und nur selbst zu erbringender Selbsttreue festigen kann. Die heute vielbeklagte "Konformität" der Jugend,  hat direkt damit zu tun. Aber sogar ihre "Ungebrauchtheit". Denn damit entwickeln sich "fähigkeiten" unabhängig von einer realen Situation, wo eine Umgebung, in die hinein man wird, sich als Bedarf überhaupt meldet, dem zu antworten berufliche und persönliche Reifung und Gestaltfindung ja bedeutet. Eine wattegepufferte Persönlichkeitswerdung ist also ein Phantom, ein Gespenst, virtuell! 

****Man stelle sich nur noch den Umstand dazu vor, daß all dieses pausenlose Einschreiten des Rechtsstaates von fortlaufend hohen Gerichtskostenvorschreibungen begleitet ist, die sich natürlich auch an den Mann richten. Nehme man den Fall eines Vaters, dem per Gerichtsbeschluß eine Pfändungsuntergrenze - nach dreijährigem Prozeß über zwei Instanzen - von 600 (statt zuvor: 400) zuerkannt wurde. Gleichzeitig schreibt ihm das Gericht für diesen Beschluß Kosten in Höhe von 400 Euro vor. Und während ein routinemäßiger Beschluß die Fortschreibung der Unterhaltsvorschüsse für das nächste Jahr bekanntgibt (diese Anträge sind ja einseitig), soll er für diesen Beschluß Kosten in der Höhe einer monatlichen Alimenteleistung tragen.






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