Teil 2) Es macht den Räuber nicht gut
ABER ... Erdö sagt ganz richtig, und er widerspricht damit Schönborn elementar,
der das ethisch-moralische Prinzip offensichtlich nicht erkannt hat,
daß sich das "graduelle Gute" niemals innerhalb der bestehenden
Lebensform der Homosexualität (oder, auf relativ analoge Weise, in
zivilen "'Wiederverheiratungs-Ehen" zuvor zivil von einem Partner
Geschiedener) ereignen kann, sondern sich fundamental gegen diese
(falsche, naturwidrige) Lebensform richtet. (Und das angeführte Beispiel
soll illustrieren: Das tut es tatsächlich, und zwar sehr real.)
In unserem erfundenen Beispiel: Der Räuber hat nicht "gut" gehandelt, weil er der armen Frau ein wenig Leid ersparte. Hätte er gut - als "aus dem Gutsein heraus" - gehandelt, hätte er auch die Situation des Raubes überhaupt bekämpfen müssen.
In
den Worten des (wirklich originär christlich-sozialen) Vaters des VdZ
formuliert, seinerzeit sogar Berufspolitiker: Sozialisten, die die
Abtreibung als Menschenrecht proklamieren, werden durch ein paar
gestohlene Steuergelder, die sie Bedürftigen zuschieben, und denen
tatsächlich aus tiefer Not helfen, nicht zu guten Menschen. Ihr
Gesamt-Gestus ist gegen die naturgesetzliche Schöpfungsordnung
gerichtet, ja verursacht sogar jenes Leid, oft gar direkt, das sie dann "liebevoll lindern".
Schönborns Haltung - und man muß es klipp und klar sagen! - ist blanker Nominalismus. Und nicht das erste mal so erkennbar. Nominalismus aber ist die erste Grundlage für Lüge. Wer die Zustände in der Erzdiözese Wien, Domplatz, kennt, erkennt aber sogar, wie intellektuelle Haltungen, wie Sprache und Denken, im Persönlichen wurzelt.
Die
unter Umständen komplizierte Lage, in die die Beteiligten
(Wiederverheirateten) durch die Faktizität einer
zivilrechtlich-öffentlichen zweiten Ehe geraten sind, ist bestenfalls
und nur individuell zu bewerten. Erdö nimmt seht gut darauf Bezug. Es
mündet aber niemals in eine Anerkennung der nunmehrigen Lebensweise,
sondern nur in einem klugen, gebotenen Umgang mit den Fakten VOR dem
Entschluß zur Umkehr (der, wie gesagt, die eingegangene Verbindung
eigentlich unterläuft, ablehnt) - welche aber im Faktischen nicht mehr
in allen Dingen geschehen kann. Etwa weil Kinder da sind,
Verpflichtungen, usw. usf. Nur ist dabei ein Knackpunkt, daß diese
Umstände für eine Öffentlichkeit so gut wie nie nachvollziehbar sind und
sein können, weil sie sehr intime Gewissenspunkte berühren.
Aber
bei einer Ehe - auch das führt Erdö aus - ist der
Öffentlichkeitscharakter von entscheidender Bedeutung, ja ohne ihn ist
eine Ehe nicht zu denken. Ein Aspekt, den die Ostkirche sogar so stark
gewichtet, daß dort das Sakrament überhaupt von der Kirche gespendet
wird. Das "Ja", das dort auch vorkommt, passiert VOR der Kirche, und ist
das, was wir hier Verlobung nennen. Das Sakrament ist nicht, wie im
Katholischen, von den Eheleuten selbst gespendet (wobei es in Wahrheit
ja auch im Katholischen in Gott gestiftet wird ist.)** Wobei diese
Öffentlichkeit auch im Katholischen essentiell ist. (Die vor dem Staat
von der Kirche verschwiegene "Gewissensehe" gibt es zwar im
Katholischen, aber sie ist absolute Ausnahme, was per Konkordat zugesagt
worden ist, und nur in sehr besonderen Fällen möglich.)
Deshalb
ist eine Zulassung von (zivilrechtlich-öffentlich) Wiederverheirateten
zur Kommunion als offizielle katholische Haltung unmöglich. Und zwar
ohne wenn und aber. Sie geriete in unauflösliche Widersprüche und gründete im Wesen auf Nominalismus. Jede
offizielle Öffnung kommt einem Verlagern rein sophistisierter Gewissensgründe in die
Öffentlichkeit gleich, und gerät dort in Widerspruch zum
Öffentlichkeitscharakter der unauflöslichen Ehe (und damit ihrer
Sakramentalität.) Womit, denkt man weiter, sogar die diese
Wiederverheiratung "anerkennende" Öffentlichkeit in Mitschuld und Sünde
geriete! Damit das Kriterium des "öffentlichen Ärgernisses" (das aus
besagter Widersprüchlichkeit entstünde, und zwar auch das: in jedem
Fall) noch deutlich überschritte.
*Daß
die Geschichte dann eine recht betrübliche Rückwendung erfuhr, ist eine
andere Geschichte. Und diesmal wirkliche eine der Gewalt sozialer
Pseudologien und Vorurteile, aber ganz anders, als viele meinen - denn
es war die Sozietät, die ehedem gewählte Umgebung, das soziale Netz, das
diese Rückwendung beim Hinterbliebenen quasi erzwang. Deshalb sind
heute die Aufpeitscher zu einer "homosexuellen Normalität" nicht nur ein
Übel, sondern sogar die eigentlichen, zumindest aber die bösartigsten
Täter. Denn aus der "Normalität Homosexualität" entsteht in Wahrheit ein
ungeheurer und gewaltvoller Druck zu dieser Art der Selbstverfehlung.
**Die Ostkirche kennt eine Wiederverheiratung. Kennt diese aber
nur, weil sie bei der "ersten Ehe", meist ja in jungen Jahren
eingegangen, quasi eine gewisse Unreife für sehr leicht möglich hält.
Das also auf andere Weise supponiert, was die katholische Kirche mit der
Annullierung deutlich komplizierter formalisiert hat. Man kann über
diese Wege durchaus streiten, der VdZ tendiert sogar mehr
zur orthodoxen Sichtweise als der realistischeren. Einen Rückzug von
dieser "zweiten" Ehe (die in Wahrheit also auch in der Orthodoxie nur
die nunmehr endgültige, wirkliche Ehe ist) gibt es dann freilich nicht
mehr.
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