Teil 4)
Denn der Gründungsmythos unserer
heutigen Staaten (aus der französischen Revolution, aus den
bürgerlichen Revolutionen des 19. Jahrhunderts heraus) ist genau das: Er
hat den einzigen Ausweg, den es hier gäbe, nämlich die Verankerung
der staatlichen Autorität in der Religion zu eliminieren gesucht, um
sich "säkular" zu verankern (was auf die irrige Annahme
von menschlichen Verhältnissen als "Vertragsverhältnisse"
beruht, im übrigen: eine Entwicklung aus dem Kapitalismus heraus).
Sodaß es nur EINEN Staat geben kann,
der in EINER Religion verankert ist, sonst fehlt ihm überall die
Legitimität, und damit löst er die Kohäsion seiner Bürger auf,
sein Volk zerfällt also. Die säkulare "Demokratie" (die,
obwohl sie das Gegenteil behauptet, sehr wohl religiös verankert ist,
aber in einer neuen Religion, in einem neuen Absoluten also) hat
nicht nur genau das bewirkt, sondern bildet es wieder nach, was sie zuvor
zu überwinden vorgab. Denn es bleibt ihm NUR eine neue Religion, nur
wurde sie neu gegründet. Und ihr gehören nur die unmittelbar vom
Staatskörper existentiell abhängigen Bürger an. Deshalb die
Tendenz dieser Staaten, im "Sozialstaat" alle Bürger von
sich abhängig zu machen. Das ist eine religiöse Bewegung, die jene
Kohäsion ersetzen soll, die sich mangels einer mehr oder weniger
allen gleichen Religionen, die alles legitimieren, auflöst.
Wir wollen das nicht weiterspielen.
Aber weil es religiöse Menschen nach wie vor geben wird und gab und
gibt, kommt es zwangsläufig zu jener Kluft zwischen "Establishment"
und Bürger, die wir heute, 2018, bereits handfest haben. Sie stehen
in einem Kampf um die Herrschaft zueinander.
Wieweit kann es dennoch
Religionsfreiheit geben? Nur in kulturellen Sonderzonen, wobei das
Staatsganze von der Mehrheitsreligion bestimmt bleiben muß. Und der
Staat auch alles daran setzen muß (übrigens versucht das derzeit
Putin in Rußland), diese Religion zu stützen und zur Blüte zu
führen. Denn sie ist die Grundlage seiner Legitimität. Während es
andere Religion insoweit als geduldete Sonderräume geben kann und
darf, als deren Einfluß auf das öffentliche (politische) Leben
gering, ihre Lebensentfaltung - die von der des übrigen Staatsvolkes
abweichen kann - durch Sondergesetze und Sonderregeln gesichert
bleiben soll.
Das ist weit weniger unrealistisch, als
man glauben mag. Denn historisch finden sich zahlreiche Beispiele,
wie das sehr gut funktioniert hat, sogar mit eigenen Gesetzeswerken
für einzelne Kulturkreise. Aber noch ein Indiz gibt es, das dies als
einzige Möglichkeit belegt: Selbst unsere Gerichte entscheiden
bereits - bereits heute! - nach den unterschiedlichen religiösen
Voraussetzungen. Es muß dabei aber gewährleistet bleiben, daß die
dominierende Rückbindung des Staates an die Mehrheits- und
Gründungsreligion bewahrt bleibt. Das ist bei uns der Katholizismus
hier, der Protestantismus dort, weshalb der VdZ ja auch der Meinung
ist, daß Deutschland in Wahrheit in zumindest zwei Staaten aufgeteilt
sein müßte, ja mehr noch: Daß das Konzept des Westfälischen
Friedens 1648 - ein Staat, eine Religion, weil letztere die
Vorstellung, weil Legitimität von ersterem grundlegend prägt - weit
mehr Substanz hatte, als man heute glauben will.
Nur in diesem Rahmen kann
Religionsfreiheit möglich sein. Im heute verstandenen Sinn führt
sie zu Totalitarismus und der Zerstörung der Religionsausübung
aller. Weil das aber nicht möglich ist, zumindest nicht ganz,
steuert so ein Staat auf einen Bürgerkrieg zu.