Auf katholisches.info
fand der VdZ einen Bericht, dem er sich gleich anschließt, weil er
ohnehin schon länger vorhatte, darüber zu berichten. Der Artikel
behandelt eine der zahlreichen Lügen, die sich vor allem seit den
rebellischen und revolutionären Bewegungen in unseren Köpfen festgesetzt
haben, so daß wir sie heute so fest glauben, sie sogar in
Unterhaltungsfilmen wie "Braveheart" fröhliche Urstände feiern und dort den dramaturgischen Plot auslösen und tragen. Es geht um das
angebliche "Ius primae noctis", also das "Recht auf die erste Nacht".
Dabei
haben (angeblich) Feudalherren das Recht in Anspruch nehmen können, mit
jeder Braut der ihnen beigegebenen Bevölkerung - Feudalismus heißt und
hieß, daß eine Partialgemeinschaft in der Ideennachfolge einer Familie
einem Herren (Vater) beigestellt war, so daß sich aus der Ehe, aus der
Familie auch Integrität wie Rechtsstruktur des Feudalismus ableiten
lassen - deren Hochzeitsnacht zu verbringen.
Ein solches Recht aber, das als Analogie somit dem Recht auf Inzest vergleichbar wäre, hat es NIE gegeben.
Nicht
in Europa, nicht im christlichen Abendland. Es wurde vielmehr von einem
schottischen Schriftsteller im 16. Jahrhundert, erstmals in einem seiner Werke
eingeführt, und hat sich in einem Zeitalter, in dem die Druckerzeugnisse
die revolutionären Bewegungen massiv stützten, rasch als angebliche
Tatsache verbreitet. Viele Lügen wurden auf diese Weise in dieser Zeit
in die Welt gesetzt, die nur ein Ziel hatten: Die bestehenden Ordnungen
zu stürzen, sie fragwürdig und moralisch verächtlich zu machen. (Die Mär
von der "Päpstin Johanna" ist übrigens eine davon.) Und die dazu auch
Texte völlig neu zu lesen begann, also von ihrem geistigen Hintergrund
(der immer persönlich, ganz-wirklichkeitsbezogen ist) lostrennte.*
Wenn
es so ein "Recht" auf der Welt überhaupt jemals gab, dann vereinzelt
und in vordenklichen Zeiten. So wird im Gilgamesch-Epos davon berichtet,
und auch Herodot erzählt von dieser Praxis bei afrikanischen Völkern.
Das hat schon deshalb gewisse Glaubwürdigkeit, weil sich die Akzeptanz
eines solchen Rechts beim Volk ganz gewiß an einer religiösen Fundierung
ausrichtete. Und diese Bedingungen finden sich nur in zentralistischen
Völkern (wie sie für afrikanische Völker, aber auch für Mesopotamien
bekannt und üblich waren), in denen also ein Volk zur Gänze von einer
Zentralfigur, dem Herrscher, direkt und physisch abzuhängen glaubt.
Daraus entstand eine Art "heilige Mission" des Herrschers, auch physisch
für Vermehrung im Volk zu sorgen, um es auf diese Weise in die Sphäre
der Göttlichkeit, die er persönlich und fleischlich darstellt,
hineinzuheben.
Aber diese Lüge hat doch gewisse, wenn auch fehlgedeutete ontologische Wurzeln
Dies
ist eine ungeistige, also barbarische Sicht eines metaphysisch
sehr wohl richtigen Seinszustandes, in dem der Herrscher als
Repräsentant Gottes in einer Logos-Verbindung (also als ein geistiger
Organismus, der dann auch die Realität durchwirkt) mit seinem Volk
steht. Diese Tatsache ist weltweit und in allen Kulturen präsent und war
vor allem immer präsent. Auch bei den Germanenvölkern, also unseren
Vorfahren. Daraus ergab sich nämlich die Forderung, daß König und Kaiser
(China ist ein bekanntes Beispiel dafür) stellverstretend für ihr Volk
lebten und sich deshalb auch gottgefällig verhalten mußten.
War
das nicht der Fall, so sah sich das Volk dem Zorn Gottes ausgeliefert,
der es selbst treffen würde. Also hat man darauf gedrungen, daß der
Herrscher zurücktritt, oder ihn sogar geopfert (eine Praxis, die aus
China bekannt ist, aber auch von vielen anderen Völkern). Das war aber
für die Noblen sogar eine Pflicht. Somit hing die Legitimität einer
Herrschaft von der vorbildlichen Lebensweise der Herrscherfiguren ab.
Und das - ja: nur das! - war für ein Volk eine Art Garant für eine
gerechte Regierung und Lebensweise, in der ein Volk vor Gott
Wohlgefallen fand und mit seinem Segen rechnen konnte.
Das führte verschiedentlich zu schweren Fragestellungen, wie wir aus Aufzeichnungen und Traditionen wissen. Etwa wenn es Mißernten oder verlorene Kriege gab - war der Herrscher schuld? Oder auch, wenn er nicht schuldig war, weil vorbildlich lebte: War Gott, der das Volk durch Hungersnot oder was auch immer strafte zu besänftigen, wenn man den Herrscher opferte? Und dazu kam es in vielen Kulturen. Ja, wer unsere heutige Zeit der "Demokratie" zu lesen vermag wird nicht umhinkönnen, selbst hier diese Matrizen in der Tiefe der Seelenbewegungen der Völker zu entdecken.
*Was sich durch die Rolle geschriebener Texte und Urkunden in der Rechtsgeschichte bereits vorbereitet findet, die sich in der "ersten Renaissance" im 12. Jahrhundert einleitete. Und nicht zufällig ... im Dienste von willkürlichen Manipulationen, weil solche Texte dem Mißbrauch Tür und Tor öffneten, weil eine Wirklichkeit vortäuschen konnten. Texte bekamen damals erstmals eine eigene Wirklichkeit zugesprochen. Schlagartig änderte sich deshalb auch die Rezeption ("sola scriptura" folgt daraus) von Texten.
Das führte verschiedentlich zu schweren Fragestellungen, wie wir aus Aufzeichnungen und Traditionen wissen. Etwa wenn es Mißernten oder verlorene Kriege gab - war der Herrscher schuld? Oder auch, wenn er nicht schuldig war, weil vorbildlich lebte: War Gott, der das Volk durch Hungersnot oder was auch immer strafte zu besänftigen, wenn man den Herrscher opferte? Und dazu kam es in vielen Kulturen. Ja, wer unsere heutige Zeit der "Demokratie" zu lesen vermag wird nicht umhinkönnen, selbst hier diese Matrizen in der Tiefe der Seelenbewegungen der Völker zu entdecken.
Morgen Teil 2) Und es führt zum Wesen der Erlösung
*Was sich durch die Rolle geschriebener Texte und Urkunden in der Rechtsgeschichte bereits vorbereitet findet, die sich in der "ersten Renaissance" im 12. Jahrhundert einleitete. Und nicht zufällig ... im Dienste von willkürlichen Manipulationen, weil solche Texte dem Mißbrauch Tür und Tor öffneten, weil eine Wirklichkeit vortäuschen konnten. Texte bekamen damals erstmals eine eigene Wirklichkeit zugesprochen. Schlagartig änderte sich deshalb auch die Rezeption ("sola scriptura" folgt daraus) von Texten.
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