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Freitag, 5. Juni 2020

Detail am Rande

Es war ein seltsamer Gedanke, der den VdZ beschlich, als er Mitte Mai feststellte, daß in Ungarn das Tragen von Masken (samt Abstandsregel, Höchstgrenzen von Kunden je nach Geschäftsgröße) von der Regierung verordnet wurde. 
Aber nicht so sehr die Maskenpflicht war es, sondern etwas anderes. 
Es mag als unwichtiges Detail erscheinen, aber die Frage steht auf, ob sich darin nicht der Türöffner für ein ganz anderes Vorgehen der Politik offenbart. Wo man als ausführendes, durchsetzendes, exekutives Organ für Maßnahmen, die sich auf das Verhalten der Bevölkerung beziehen, die ... Unternehmer haftbar macht.

Nicht die Kunden, die Mitmenschen, die wie der VdZ vor den Geschäften warteten, oder mit denen er sich drinnen traf, waren nämlich die Penetranten, die auf das Einhalten der Vorschriften drängten. Den ungarischen Mitbürgern selbst war wie dem VdZ etwas wie Maskenpflicht oder Abstandsregelung ziemlich gleichgültig. Diejenigen aber, die auf das Einhalten der Vorschriften drängten, ja die sogar sp heftig darauf pochten, daß sie widerspenstige Kunden aus dem Geschäft wiesen oder es gar nicht betreten ließen, waren die Unternehmer und deren Angestellte!
Eine "Verordnung von oben", daß Handeln und Kaufen nur Personen möglich wurde, die bestimmte Dinge taten oder unterließen, gibt und gab es nicht. Das war aber auch gar nicht notwendig. 
Denn es waren die Geschäftsleute und deren Bedienstete selbst, die ihre Kunden so "erzogen", wie es der Politik genehm war. Sie waren es damit, die bei den Regierungswünschen nicht entsprechendem Verhalten des Kunden (sic!) diesem das Handeln und Kaufen untersagten. Und das ist die wohl brutalste Zwangsmethode, denn ohne kaufen geht gar nichts.
Der VdZ beobachtet seither sehr genau, ob und wie es möglich sein könnte, daß auf diesem Weg verfassungsgemäß abgesicherte Grundrechte ausgehebelt werden könnten. Indem man persönliche Rechte auf die "Freiheit des Wirtschaftens" und die "Freiheit des Geschäftsverkehrs" reduziert. Wo Dinge möglich sind, die eigentlich nicht den Grundrechten entsprechen. 

Immerhin ist die Stellung eines Unternehmens (als nicht natürliche Person) gegenüber den Behörden (als "Staat") hier, den Kunden gegenüber dort, jeweils anders. Und vor allem anders als gegenüber einer natürlichen Person. Es gelten nämlich unter nicht natürlichen Personen Haftungsbestimmungen, die keinem Konsumentenschutzgesetz entsprechen würden. 

Und der VdZ kann sich aus seiner Zeit als Bauunternehmer noch sehr gut daran erinnern, daß das nicht immer so einfach unter einen Hut zu bringen war. Weil der Einzelunternehmer dem Endverbraucher vom Gesetz vorgeschriebene Zugeständnisse machen mußte, die er wiederum von seinen Lieferanten niemals zugestanden erhielt. Sodaß er selbst Risken zu tragen hatte (man denke alleine an Gewährleistungen, oder Haftungsregelungen bei Verlusten, oder Konkursen) die auch nur er auszubaden haben würde. Denn von ihm wird eine ganz andere Obsorge und Aufmerksamkeitspflicht wie Verantwortung verlangt als von natürlichen Personen.
Vielleicht wird sich hier also noch etwas entwickeln, das derzeit wie ein unbedeutendes Detail aussieht, aber weil schleichend, kaum sichtbar wirksam, noch große Bedeutung erhalten könnte. Wo der Staat Konsequenzen abwälzt, die seine wahren Absichten verschleiert, indem er so tut, als seien sie Absichten der Unternehmer. Die zu zwingen ihm leichter fällt, weil sie von weit weniger Vor- und Rücksichten (weil von keinen "Menschenrechten") beschränkt werden. 
Wie im Fall dieser grotesken Maskenpflicht. Oder der oft so unsinnigen Abstandsregeln. Wo der Unmut der Bürger über den Zwang zur Lächerlichkeit den Unternehmer trifft. Weil DER es ist, der die Praxis vorschreibt und überwacht. Weil ER es ist, der allfällige negative Folgen, die seine Kunden betreffen, zu tragen hat. Weil er es ist, der etwas zu verlieren hat, wenn die Kunden nicht bestimmtes Verhalten zeigen.

Oder hat noch niemand an die Brisanz des Wortes "Ansteckungsherd" oder "Infektionsnest" - man trifft auf alle möglichen häßlichen Begriffe, ist das dem Leser schon aufgefallen? und Häßlichkeit kündigt immer etwas Schlimmes an! - gedacht? Hat noch niemand gedacht, daß sich mit dieser Verhäßlichung bestimmter Bedingungen Vorbereitungen zu Regressforderungen vorbereiten könnten? Wie sie Versicherungen treffen könnten, an die noch kaum jemand gedacht zu haben scheint. 

Bis auf - wetten?! - die Versicherungen. Bis auf - wetten?! - die Politik. Die nämlich genau weiß, daß ihre Segnungen, mit denen sie die Bevölkerungen in so reichem Maß und unter Gesten beglückt als stammten diese Segnungen aus den Privatschatullen der Politiker, von eben dieser beglückten Bevölkerung selbst erarbeitet und bezahlt werden müssen. Da wäre doch ein Sündenbock für alle Fälle angenehm, wenn die Konsequenzen dieser Wahrheit eines Tages nicht mehr zu verbergen sind.

Denn schon jetzt ist der Unmut, der sich zusammengebraut hat, dem aber noch die Richtung und das Ziel fehlt, das ihn konzentrieren weil lenken könnte, beträchtlich. Sodaß in sehr absehbarer Zeit die Politik immer ausschließlicher von einem Wettlauf gekennzeichnet sein wird, wer wen als Sündenbock und Ziel der heute noch amorphen Abwehrenergie im allgemeinen Narrativ zum Begriff zu verankern vermag. Ganz ähnlich, wie man den Corona-Virus "(er)fand".



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