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Samstag, 9. Mai 2020

Aus Religion und Raum

Eigentum beginnt mit dem Hausrecht, dem Erleben von Verfügbarkeit und Abgeschlossenheit von Raum. Nur Völker haben deshalb einen ausgeprägten Eigentumsbegriff, die auch eine feste Bindung zum Boden gesucht haben. Überall sonst hat sich auf die eine oder andere Weise Kollektivismus herausgebildet. Und überall sonst fehlten dem Wirtschafts- und dem Kulturleben jene Elemente, die in den Geschichtsbüchern als "reich" aufscheinen.

Gleichermaßen floß die Religion ein. In der sich der Mensch dem Geber der Gaben gegenüber verantwortlich sah. In Dankbarkeit, in einer Verbindlichkeit jenem Gabenausfluß gegenüber, der dem Eigentum erflossen ist. Immer also war Eigentum damit auch an Wirtschaft geknüpft, an die Verpflichtung, das Übergebene so üppig - und das heißt: so schön - wie möglich zu gestalten. Sämtliche historischen Entwicklungen der Völker sind in diesen beiden Tatsachen verwurzelt und mehr oder weniger erklärbar. Im Eigentum, das wiederum auf göttliche Gebung zurückgeführt wird. Weil sich der Mensch von Anfang an, von Geburt an also, als jemand erfährt, der das, was ihn leben macht, erhält.

Nicht aus Egoismus also, sondern aus der persönlichen Verpflichtung, der Verbindlichkeit gegenüber hat sich Eigentum und darin die Beziehung zum Nächsten (der zuerst die Mutter und nur die Mutter ist) grundgelegt. Im Vater dann die Formen der Grenzzusammenstöße, in denen das Eigentümliche zum Eigentum wurde: Als geistiges Gut. Er war der, dem man Antwort geben mußte. Er ist somit auch immer der gewesen, der die rituelle Form brauchte, um es real geschehen zu lassen. Er war der, den man als Kind dumpf und amorph, als Erwachsener aber spezifisch, als Macht begriff. Der die eigene Mächtigkeit gegenüberstand.*

Vom Vater übernahm er dann auch die Form, die dieses Zueinander in Eigentum und als Raumverfügbarkeit ausdrückte. Wo diese Form (als Art des Kultes) besteht, gibt es somit Kultur eines Volkes, abhängig von den Grenzen. Vom Vater hängt dann auch ab, ob die Persönlichkeit selbst kollektivistisch ist, oder individualistisch. Ob also eine Gesellschaftsform zentralistisch-diktatorisch, oder individualistisch-hierarchisch ist. Denn es ist nicht wahr, daß eine zentralistische Gesellschafts- und Volksform auch hierarchisch wäre. Sie hat nur Elemente der Unterwerfung, aber nicht eines Gehorsams. Und nur in letzterer gibt es Staat als Kultur, nur in letzterer hierarchische Ordnung, somit Volk und Staat, das über primitive Blutsverbundenheit (die eine Form des nie über das Eigene Hinausfinden ist) hinausreicht.
"Hausrecht" ist somit für die Entwicklung von Kultur grundlegend. Es ist im Vater begründet, und der Zugehörigkeit zu diesem, und der Stellung des Vaters als Element einer hierarchischen Ordnung, als eines Ortes mit Beziehungsqualität aus Verantwortung, statt einer Auflösung in Kollektivismus. Wo dem Einzelnen nie der Boden "gehört", auf dem er lebt und arbeitet. Wo der Boden (das Land) immer jemandem anderen gehört, der jederzeit zugreifen kann, ohne des Einzelnen Rechte zu kennen. 
Dementsprechend unterscheiden sich die Völker auch in dem Bezug zum Boden als Rechtsform: Als Landrecht, oder als Volksrecht. Wie sich innerhalb der deutschen Völker und deren Neigung zu Kollektivierung und Bodenferne zeigt. Der Tiroler unterscheidet sich deshalb vom Österreicher (Ober-/Niederösterreich und Wien) weit mehr als der Steirer vom Sachsen, oder als der Bayer vom Preußen. Der überhaupt keinen Boden mehr kennt, es sei denn, man griffe auf unter dem "Preuße sein" liegenden Volksursprung.
Man unterschätzt heute gemeiniglich, wie viele Völker es gibt, die nie einen Bezug zum Raum entwickelt haben. Völker, die matriarchal waren, haben es weder zu hoher Kultur (wohl aber zu ausgeprägten Formen der Kulturvernutzung), noch zu Raum gebracht. Und deshalb auch nicht zu Staat.

So sehr sich diese Momente auch mischen. Wie sich Menschen mischen.


*Es läßt viel begreifen - wenngleich es nahezu vergessen ist - daß die meisten Städte ab der zerfallenden Volksordnung, d. i. im späten Mittelalter gegründet, als Widerspruch der Zentralmacht gegen eine organisch-hierarchische Volksordnung entstanden weil gegründet worden sind. So, wie die Megastädte als Endpunkt eine völlige Auflösung des Individuums in Masse und Kollektiv, ohne Eigentumsbezug der mehr wäre als Form persönlicher "Gier", zu verstehen sind. Sie wuchsen, während die familiale Ordnung verdunstete und zerfiel, nur noch als tiefes, aber amorphes, unerfüllt bleibendes Gefühl existieren. Und weltweit somit gegen das übrige Land stehen, es im Rechtsverstehen absorbiert und das Rechtsverstehen in eine Form lediglicher Gewalt aufgelöst haben. 

Es verwundert nicht, daß sich heute Recht oft nur noch in dieser Form zeigt, und Gesetze immer mehr gegen das Familien- und damit Hausrecht standen. Diese Form des Matriarchalismus entspricht heute bereits der Form diffundierter, nur noch voluntaristisch existierender Persönlichkeit (die eigentlich keine solche mehr ist weil ohne Kollektivstimmung gar nicht besteht.)



*140420*