Das
 Argument, mit dem die Amerikanerin Ann Barnhardt darlegt, warum der 
Rücktritt von Papst Benedict XVI. ungültig gewesen sei, woraus sich dann
 die Folgerung ergibt, daß Jorge Bergoglio niemals gültig zum Papst 
gewählt werden konnte, widerlegt sich aus ihrer eigenen Argumentation. 
Denn
 sie sagt richtig, daß es nicht menschlicher Hand unterliegt, 
ontologische Gesetze zu ändern. Das kann kein Mensch. Josef Ratzinger 
nun habe in einigen Erklärungen dargelegt, daß er nur quasi das 
exekutive Amt abgebe, aber im Papsttum eingeschlossen bleibe, und sich 
gewissermaßen als dessen spiritueller Teil auffasse. Nun, bliebe es bei 
diesen Worten, müßte man der Amerikanerin glatt zustimmen. Man kann 
nicht einen Teil zurücklegen, und doch den Rest behalten. Dafür spricht 
ja, daß sich Benedict XVI. weiterhin weiß kleidet (mit dem absurden 
Argument übrigens, daß es keinen schwarzen Talar gegeben habe), seinen 
päpstlichen Ring trägt, und sich mit "Eure Heiligkeit" bzw. "Papst Emeritus" ansprechen läßt. 
Es
 ist richtig, daß man nicht einfach das Amt neu definieren kann. So daß 
man es zukünftig (und diese Spekulationen nähren auch einige der 
ungeschickten Äußerungen von Erzbischof Gänswein, der nun als Sekretär 
gewissermaßen "zwei Päpsten" dient) mit einem geteilten Amt zu tun 
hätte. Der eine regiert, der andere betet, sozusagen.  Das würde vor 
allem dem Kirchenrecht widersprechen.
Aber was Ann Bernhardt seltsamerweise übersieht, ist, daß es für einen gültigen Rechtsakt nur
 einen Augenblick braucht: Den der eigentlichen Entscheidung. Was dann 
später an Abschwächungen oder Herumredereien hinzugefügt wird, ist 
rechtlich irrelevant. Dazu muß man also zurückgehen und schauen, was hat der damalige Papst Benedict XVI. wirklich in seiner Rücktrittserklärung gesagt. Und das lautet so:
„Liebe
 Mitbrüder! Ich habe euch zu diesem Konsistorium nicht nur wegen  drei 
Heiligsprechungen zusammengerufen, sondern auch um Euch eine  
Entscheidung von großer Wichtigkeit für das Leben der Kirche  
mitzuteilen. Nachdem ich wiederholt mein Gewissen vor Gott geprüft habe, 
 bin ich zur Gewissheit gelangt, dass meine Kräfte infolge des  
vorgerückten Alters nicht mehr geeignet sind, um in angemessener Weise  
den Petrusdienst auszuüben.
Ich
 bin mir sehr bewusst, dass dieser Dienst  wegen seines geistlichen 
Wesens nicht nur durch Taten und Worte ausgeübt  werden darf, sondern 
nicht weniger durch Leiden und durch Gebet. Aber  die Welt, die sich so 
schnell verändert, wird heute durch Fragen, die  für das Leben des 
Glaubens von großer Bedeutung sind, hin- und  hergeworfen. Um trotzdem 
das Schifflein Petri zu steuern und das  Evangelium zu verkünden, ist 
sowohl die Kraft des Köpers als auch die  Kraft des Geistes notwendig, 
eine Kraft, die in den vergangenen Monaten  in mir derart abgenommen 
hat, dass ich mein Unvermögen erkennen muß, den  mir anvertrauten Dienst
 weiter gut auszuführen.
Im
 Bewusstsein des Ernstes dieses  Aktes erkläre ich daher mit voller 
Freiheit, auf das Amt des Bischofs  von Rom, des Nachfolgers Petri, das 
mir durch die Hand der Kardinäle am  19. April 2005 anvertraut wurde, zu
 verzichten, so dass ab dem 28.  Februar 2013, um 20.00 Uhr, der 
Bischofssitz von Rom, der Stuhl des  heiligen Petrus, vakant sein wird 
und von denen, in deren Zuständigkeit  es fällt, das Konklave zur Wahl 
des neuen Papstes zusammengerufen werden  muss.
Liebe
 Mitbrüder, ich danke euch von ganzem Herzen für alle Liebe  und Arbeit,
 womit Ihr mit mir die Last meines Amtes getragen habt, und  ich bitte Euch um Verzeihung für alle meine Fehler. Nun wollen wir die  Heilige 
Kirche der Sorge des höchsten Hirten, unseres Herrn Jesus  Christus, 
anempfehlen. Und bitten wir seine heilige Mutter Maria, damit  sie den 
Kardinälen bei der Wahl des neuen Papstes mit ihrer mütterlichen  Güte 
beistehe. Was mich selbst betrifft, so möchte ich auch in Zukunft  der 
Heiligen Kirche Gottes mit ganzem Herzen durch ein Leben im Gebet  
dienen.“
Morgen Teil 2) Warum deshalb der Rücktritt von Benedict XVI. rechtsgültig ist. 
Der Irrtum liegt im Vollzug. 
*291118*
 
