Das
Argument, mit dem die Amerikanerin Ann Barnhardt darlegt, warum der
Rücktritt von Papst Benedict XVI. ungültig gewesen sei, woraus sich dann
die Folgerung ergibt, daß Jorge Bergoglio niemals gültig zum Papst
gewählt werden konnte, widerlegt sich aus ihrer eigenen Argumentation.
Denn
sie sagt richtig, daß es nicht menschlicher Hand unterliegt,
ontologische Gesetze zu ändern. Das kann kein Mensch. Josef Ratzinger
nun habe in einigen Erklärungen dargelegt, daß er nur quasi das
exekutive Amt abgebe, aber im Papsttum eingeschlossen bleibe, und sich
gewissermaßen als dessen spiritueller Teil auffasse. Nun, bliebe es bei
diesen Worten, müßte man der Amerikanerin glatt zustimmen. Man kann
nicht einen Teil zurücklegen, und doch den Rest behalten. Dafür spricht
ja, daß sich Benedict XVI. weiterhin weiß kleidet (mit dem absurden
Argument übrigens, daß es keinen schwarzen Talar gegeben habe), seinen
päpstlichen Ring trägt, und sich mit "Eure Heiligkeit" bzw. "Papst Emeritus" ansprechen läßt.
Es
ist richtig, daß man nicht einfach das Amt neu definieren kann. So daß
man es zukünftig (und diese Spekulationen nähren auch einige der
ungeschickten Äußerungen von Erzbischof Gänswein, der nun als Sekretär
gewissermaßen "zwei Päpsten" dient) mit einem geteilten Amt zu tun
hätte. Der eine regiert, der andere betet, sozusagen. Das würde vor
allem dem Kirchenrecht widersprechen.
Aber was Ann Bernhardt seltsamerweise übersieht, ist, daß es für einen gültigen Rechtsakt nur
einen Augenblick braucht: Den der eigentlichen Entscheidung. Was dann
später an Abschwächungen oder Herumredereien hinzugefügt wird, ist
rechtlich irrelevant. Dazu muß man also zurückgehen und schauen, was hat der damalige Papst Benedict XVI. wirklich in seiner Rücktrittserklärung gesagt. Und das lautet so:
„Liebe
Mitbrüder! Ich habe euch zu diesem Konsistorium nicht nur wegen drei
Heiligsprechungen zusammengerufen, sondern auch um Euch eine
Entscheidung von großer Wichtigkeit für das Leben der Kirche
mitzuteilen. Nachdem ich wiederholt mein Gewissen vor Gott geprüft habe,
bin ich zur Gewissheit gelangt, dass meine Kräfte infolge des
vorgerückten Alters nicht mehr geeignet sind, um in angemessener Weise
den Petrusdienst auszuüben.
Ich
bin mir sehr bewusst, dass dieser Dienst wegen seines geistlichen
Wesens nicht nur durch Taten und Worte ausgeübt werden darf, sondern
nicht weniger durch Leiden und durch Gebet. Aber die Welt, die sich so
schnell verändert, wird heute durch Fragen, die für das Leben des
Glaubens von großer Bedeutung sind, hin- und hergeworfen. Um trotzdem
das Schifflein Petri zu steuern und das Evangelium zu verkünden, ist
sowohl die Kraft des Köpers als auch die Kraft des Geistes notwendig,
eine Kraft, die in den vergangenen Monaten in mir derart abgenommen
hat, dass ich mein Unvermögen erkennen muß, den mir anvertrauten Dienst
weiter gut auszuführen.
Im
Bewusstsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller
Freiheit, auf das Amt des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, das
mir durch die Hand der Kardinäle am 19. April 2005 anvertraut wurde, zu
verzichten, so dass ab dem 28. Februar 2013, um 20.00 Uhr, der
Bischofssitz von Rom, der Stuhl des heiligen Petrus, vakant sein wird
und von denen, in deren Zuständigkeit es fällt, das Konklave zur Wahl
des neuen Papstes zusammengerufen werden muss.
Liebe
Mitbrüder, ich danke euch von ganzem Herzen für alle Liebe und Arbeit,
womit Ihr mit mir die Last meines Amtes getragen habt, und ich bitte Euch um Verzeihung für alle meine Fehler. Nun wollen wir die Heilige
Kirche der Sorge des höchsten Hirten, unseres Herrn Jesus Christus,
anempfehlen. Und bitten wir seine heilige Mutter Maria, damit sie den
Kardinälen bei der Wahl des neuen Papstes mit ihrer mütterlichen Güte
beistehe. Was mich selbst betrifft, so möchte ich auch in Zukunft der
Heiligen Kirche Gottes mit ganzem Herzen durch ein Leben im Gebet
dienen.“
Morgen Teil 2) Warum deshalb der Rücktritt von Benedict XVI. rechtsgültig ist.
Der Irrtum liegt im Vollzug.
*291118*