Teil 2) Warum deshalb der Rücktritt von Benedict XVI. rechtsgültig ist.
Oder liegt ein Irrtum im Vollzug?
Der Kern des Rücktritts - der also den "Rechtstatbestand des Rücktritts" erfüllt - ist im mittleren Abschnitt hervorgehoben. Er wird auch nicht relativiert oder ähnliches. In den Augen des VdZ IST das ein rechtlich gültiger Akt, der alle Elemente enthält und nichts ausschließt oder einschließt, das eine Ungültigkeit bewirken würde: Er verzichtet auf die Ausübung des Bischofs von Rom (der traditionell der Erste unter allen Bischöfen, also der Papst ist), und er nennt den Tag ab dem er zurücktritt. Er macht sogar deutlich, daß ein neuer Papst gewählt werden muß. Auch das ist der klare Hinweis darauf, daß Benedict XVI. Ratzinger genau wußte was er tat, und sein Rücktritt deshalb rechtlich gültig ist, sonst hätte er selber nicht die Notwendigkeit einer Wahl eines neuen Papstes (ohne Einschränkung) erwähnt.
Was
immer später dann noch nachgeschoben wurde, und was tatsächlich die
Sachlage vernebeln könnte (und Ann Barnhardt scheint darauf auch
hereinzufallen) ist dann das, was Barnhardt richtig als irrelevant
abtut. Dazu gehören die vielen später gemachten Äußerungen, dazu gehört
auch das seltsame Verhalten des ehemaligen Papstes, der tatsächlich so
tut, als wäre er ein Nebenpapst. Aber das Fehlverhalten liegt dort,
nicht im Rücktritt selbst! Alle Erklärungen (etwa über die
Ungebrochenheit seines Dienstes an Christus etc.) sind als Allegorien
keineswegs rechtliche Akte, sie sind eben fromme Umdeutungen. Oder auch -
Irrtümer, glatte Irrtümer.
Ein Rechtsakt wird auch nicht ungültig dadurch, daß sein Vollzug unvollständig oder nur allmählich geschieht. Auch als das könnte man ja manches am Verhalten em. Papst Benedict XVI. sehen: Vollzugsvernebelung. Sein volles Potential lag in der Erklärung (siehe oben), und alles andere ist ein (einklagbares, einzuforderndes) Säumnis, aber keine Ungültigmachung. Wenn Sie, geneigter Leser, ein Auto verkaufen, aber die Sitze nicht herausgeben, weil die so gut in Ihr Wohnzimmer passen, macht das den Autoverkauf nicht ungültig. Es wäre also an Franziskus, den vollständigen Vollzug des Rücktritts seines Vorgängers einzufordern. Warum der jetzige Papst das nicht macht, liegt aus ganz anderen Gründen auf der Hand.
Ein Rechtsakt wird auch nicht ungültig dadurch, daß sein Vollzug unvollständig oder nur allmählich geschieht. Auch als das könnte man ja manches am Verhalten em. Papst Benedict XVI. sehen: Vollzugsvernebelung. Sein volles Potential lag in der Erklärung (siehe oben), und alles andere ist ein (einklagbares, einzuforderndes) Säumnis, aber keine Ungültigmachung. Wenn Sie, geneigter Leser, ein Auto verkaufen, aber die Sitze nicht herausgeben, weil die so gut in Ihr Wohnzimmer passen, macht das den Autoverkauf nicht ungültig. Es wäre also an Franziskus, den vollständigen Vollzug des Rücktritts seines Vorgängers einzufordern. Warum der jetzige Papst das nicht macht, liegt aus ganz anderen Gründen auf der Hand.
In
solche Verschlampungen und Verwischungen läßt ja sogar ein
philosophischer Irrtum erkennen, wie er sich sowohl in der Theologie des
vormaligen bzw. frühen Josef Ratzinger findet. Wie überhaupt in
kirchlichen Dokumenten und Handlungen, die seit dem Zweiten Vatikanum (aber
auch schon vorher, als Strömungen) in Massen die Gläubigen verwirrt
haben. Es ist die Frage nach der Ontologie, nach dem das Sein
Begründenden des Seienden. Das in der "nouvelle theology" in ein graduelles Sein verschoben wurde. Wo die Dinge nicht mehr in einem punkthaften
(wobei dieser Punkt als dinghafter, welthafter, fleischlicher,
materialer Punkt noch nicht vorhanden ist, er ist ein Akt des Wortes), aber entscheidenden, einmaligen Akt "geboren" sind, sondern in ihrer Existenz "graduell" sind.
Seit
dem Zweiten Vatikanum ist die Kirche (um das soeben Gesagte zu illustrieren)
nicht mehr die Kirche, sondern ein allegorischer Begriff, der den
"anonymen Christen" ebenso kennt, wie alle Getauften, selbst wenn sie
sich (wie im Protestantismus) von der Kirche abgewandt haben.
(Aufgehängt am "subsistit in", wie es irrtümlich formuliert wurde.) Damit hängt eng zusammen eine theologische Entwicklung, die den "Stellvertretungsbegriff",
also die Universalia (die auch die begriffliche Klärung der Erlösung
durch Jesus Christus ist), neu definiert, wir haben darüber schon hier
gehandelt, und werden es wohl noch weiter versuchen.
Kurz gesagt: Man trennt dabei Eigenschaftlichkeit und ontologischen Bestand, stellt deren Verhältnis auf den Kopf. Ein Ding kann also dann auch ein Ding sein, wenn es zwar nicht das Ding IST, aber seine oder manche seiner Eigenschaften aufweist. (Im Fall der Kirche hat das mit einem Mißverständnis in der Anthropologie zu tun, die die Freiheit des Menschen nicht mit-konstitutiv sieht.)
Aber Dinge werden eben nicht durch Eigenschaften gegründet, sondern die Eigenschaften kommen aus der Gründung, und sind in ihr enthalten. Agere sequitur esse - Das Handeln folgt dem Sein. Nicht umgekehrt. Viele der heutigen Irrtümer hängen an diesem einen Irrtum.
Kurz gesagt: Man trennt dabei Eigenschaftlichkeit und ontologischen Bestand, stellt deren Verhältnis auf den Kopf. Ein Ding kann also dann auch ein Ding sein, wenn es zwar nicht das Ding IST, aber seine oder manche seiner Eigenschaften aufweist. (Im Fall der Kirche hat das mit einem Mißverständnis in der Anthropologie zu tun, die die Freiheit des Menschen nicht mit-konstitutiv sieht.)
Aber Dinge werden eben nicht durch Eigenschaften gegründet, sondern die Eigenschaften kommen aus der Gründung, und sind in ihr enthalten. Agere sequitur esse - Das Handeln folgt dem Sein. Nicht umgekehrt. Viele der heutigen Irrtümer hängen an diesem einen Irrtum.
Richtig
liegt Bernhardt deshalb in manchen Punkten schon, betrachtet man sie
isoliert. Denn man kann tatsächlich nicht - posthoc in diesem Fall! -
eine ontologische Sachlage einfach verändern. Auf den Punkt gebracht
sieht das so aus, daß em. P. Benedict XVI. aus bestimmten Gründen den
Schock, den sein Rücktritt bei manchen Kreisen ausgelöst haben mag,
abzuschwächen versucht hat, die mit dem neuen Papst alles andere als
einverstanden waren.
Alle
diese Äußerungen von em. P. Benedict XVI. (und anderen) wirken wie
der (praktisch-taktische) Versuch, einem Auseinanderbrechen der Kirche
vorzubeugen. Auch den "Konservativen" soll damit Futter gegeben werden. Die mit Benedict XVI. in seinem theologischen Verständnis von Kirche und Glaube einverstanden waren, ihn also für orthodox hielten. Eine Einschätzung, die sich
mittlerweile bei so manchen aber schon etwas relativiert hat.
Wenn man so will: Man könnte sie auch als Akt der Täuschung begreifen, mit dem ein desaströses Pontifikat Akzeptanz "erschleichen" will. Und würde insofern perfekt in das Charakterbild von Jorge Bergoglio passen, wie es auf diesen Seiten schon vor Jahren portraitiert wurde (und sich vollauf bewahrheitet hat.)
Wenn man so will: Man könnte sie auch als Akt der Täuschung begreifen, mit dem ein desaströses Pontifikat Akzeptanz "erschleichen" will. Und würde insofern perfekt in das Charakterbild von Jorge Bergoglio passen, wie es auf diesen Seiten schon vor Jahren portraitiert wurde (und sich vollauf bewahrheitet hat.)
Alles
andere, wie die Mutmaßung, daß Benedict XVI. unter Zwang abgedankt
hätte, sind reine Spekulationen. Em. P. Benedict XVI. hat sie immer
zurückgewiesen und nichts deutet darauf hin, daß er das - vielleicht in
einer heimlichen Bemerkung, was auch immer - nie so gemeint hätte,
sondern aus weiterer Furcht heraus diesen Zwang oder
Erpressungstatbestand etc. (der seinen Rücktritt tatsächlich ungültig
machen würde, so wie auch jeden weltlichen Rechtsakt) so täte, als wäre
dies nie der Fall gewesen. Also lügen würde, und sei es aus Angst.
Morgen Teil 3) Aber was ist, wenn sich Benedict XVI. woanders geirrt hat?
*291118*