Betrachtet man das heute so allgemein akzeptierte Übel der Ehescheidung, so werden dabei gemeiniglich einige Bedingungen übersehen, die die Scheidung nämlich nur zur Spitze eines Eisbergs machen, und oft nur noch einen in sich bereits faulen Baum fällt.
Das macht sie nicht weniger zu einem Übel, das ja im eigentlichenSinn erst dort beginnt, wo die "Wiederverheiratung" einsetzt - im Meinen, eine Ehe wäre auflösbar. Und das war der politische Trick dabei, diesen Glauben zu bewirken und zur Norm zu implementieren, also die Erkennbarkeit des Wesens der menschlichen Natur zu verwirren.
Denn die Gesetze zur Scheidung gingnen in ihren Anfängen praktisch immer auf subjektiven Willen Mächtiger zurück, die die Macht hatten, dies als allgemeine Zulassung festzuschreiben.
Sie wurde deshalb auch bei uns (erstmals) gesetzlich etabliert, als sie auf den völlig neuen Gesetzeswerken eines als Eroberers Regierengen - Napoleons - auch über unsere Länder gebracht wurde, der selbst dringend diese Möglichkeit benötigt hat, und - den Code Napoleon erfand. Weil er aus politischen Überlegungen eine "neue" Ehe für zweckdienlicher hielt (was in seinem Denken wohl von Anfang an eine Rolle spielte) - die Scheidung von Josephin de Beauhamais, und die Hochzeit mit der Tochter des Kaisers in Wien, Marie-Louise von Österreich.
Ihrem Wesen nach ist die Scheidung aber "nichts". Es "gibt sie nicht", nicht ontologisch. Wo Getaufte sich ihr "Ja" zusprechen, also "zum Menschen werden", dort ist sie auch in jedem Fall gültig. Die Ehe ist also - oder sie ist nicht. Denn wo sie Symptom einer nie gewesenen Ehe ist, bleibt immerhin das Instrument eines diese Frage nach jemals bestanden habender Ehe prüfende Annullierungsverfahrens, das alle Aspekte eines Nicht-Zustandekommens auf Aktualität bei der Eheschließung prüft.
Was aber bei der Scheidung übersehen wird ist, daß ihre Einführung auf einer ganzen weiteren Reihe von Annahmen über den Menschen beruht, die bereits die Lebensweise der ehelichen Gemeinschaft auf einen Boden stellt, der ein Zustandekommen einer Ehe bereits fraglich macht oder gar verunmöglicht. Wo also die faktische Gesetzes- und Normenlage des Zusammenlebens von Mann und Frau der natürlichen Konstellation dieser Zueinanderstellugn gar nicht mehr erfüllt.
Wo damit auch die von der Aufklärung her falsche Annahme gesetzt wurd,e daß die soziialen Verhltnise des Mensche auf einer "vertragsbasis" beruhten, und nur auf einer solchen. Wo also die Verschriftlichung der Sprache, wo deren Reduktion auf einen "nominellen Gehalt" bereits weit fortgeschritten war (wie sie ab dem 10. Jhd. einsetzte. Der schriftliche Vertrag ist nur die Besiegelung, nicht der eigentliche Akt. Der kann nur mündlich un ganzheitlich in allen Apsekten der Eheschließung erfolgen.)
Die Einführung der Scheidung (und dabei besonders zu beachten: Die Akzeptanz dessen in der Bevölkerung, wobei sie auch dort in den meisten Fällen auf unsitlichem Begehren und Persölichkeitsmängeln beruht) ist also nur der krönende Abschluß unter einer Veränderung der immanenten Normen einer Gesellschaft. Mit dem folgenreichsten Aspeikt - der völlig neuen nominellen (die Praxis schaut ohnehin anders aus, auch heute) Bewertung der Frau und deren Wesens.
Die mit dem 19. Jahrhundert in einer gewaltigen Romantisierungswelle (auf der Basis einer Reihe von soziologischen Änderungen) zu einer "Autonomisierung" des Wesens der Frau führte. Fortan wurde sie mehrund mehr zu einer dem Manne in der Persönlichkeitsstruktur völlig gleichgestellten Persönlichkeit, in der mehr und mehr das Wesen der Ehe und Famile als Organismus, der von einem Kopf aus regiert und geordnet wird.
Aber auch auf ihn ausgerichtet ist, wobei der umgekehrte Aspekt sich in den Ehegesetzen und Realitäten bis heute kaum angetastet blieb: der Mann ist existentiell nach wie vor an die Familie auf eine Weise gebunden, die keine Entsprechung bei der Frau hat. Wiewohl das auch sogar noch richtiger ist, falsch ist es bei der Frau. Aber damit hat man eine Neuverteilung der Waffen angeordnet, die fortan dem Mann eine Verantwortugn auflud, der aber keine Mittel mehr gegenüberstehen, sie auch zu erfüllen.
Fehlt nun der ehelichen Zweisamkeit (und wir können heute daovn ausgehen, daß das allgemeiner Zustand ist) die natürliche, "stumme", selbstverstndliche Prägung der natürlichen, im Volksleben und den Volksnormen selbstverständlichen Zueinanderordnugn von Mann und Frau, fehlt dem Mann vor allem auch das für Verantwortung notwendige Disziplinierungsvermögen, so ist eine Aufrechterhaltung der Ehe nahezu Zufallsspiel. Sie macht das Bestehen einer Ehe von allen möglichen Faktoren abhängig, die ganz zum Gegenteil noch vor dem 19. Jhd. nebensächlich aren, weil "zu ertrgendes gemeinsames Schicksal".
Auch wenn es um "Eheverfehlungen des Mannes" geht, wirken diese in aller Regel (bis auf wenige Ausnahjmen, für die zwar keine Scheidung, aber eine Trennung von Tisch und Bett vorgesehen ist) als Moment der Prüfung, die selbst in der Umkehr der individuellen Freiheit überlassen bleiben müsen.
Währrend Jesus Christus selbst nicht hzufällig einen Sonderfall kennt und nennt, in dem eine "entlassung der Frau" zulässig ist, und die er mit "Unzucht" bezeichnet. Womit er aber wohl einen Fall meint, in dem sich die Frau der ehelichen Hierarchie bereits enthzogen hat, weil selbst entschieden hat, wem sie anhangt und das ist nicht ihr Ehemann. Wobei Jeussnichts dazu sagt, ob der Mann noch einmal heiraten kann.
Aber um dieses natürliche, selbstverständliche Anhangen geht es. Das ist mit der Autonomisierung der Frau, die an sich bereits gegen ihre Natur steht - denn die Frau bezieht ihre Identitä vom Manne her, die Frage ist also, WEM sie anhangt - somit zu einem Akt des bloßen "bewußten Wollens" geworden. Der Ratio, die ntürlich auch anders entschieden kann. Wenn der Mann etwa beruflich versagt, oder sonst einen Fehler begeht, oder auch zum Opfer einer Intrige wird. Aber selbst auch, wenn er "fremd geht", ist das kein Grund, die Ehe aufzulösen oder zu scheiden!
Denn er ist es nicht, der der Frau anhangt (ja, er darf das gar nicht, sonst beschädigt er sich selbst in seiner Persönlichkeit), sondern Gott alleine ist der Punkt, an dem er angehangen ist. IHM aber hangt dann der Rest der Familie an, der sich im Prinip IN DER FRAU ausdrückt bzw. verfleischlicht. Die gesamte reale, fleischliche Lebenspraxis IST die Frau somit, ist in ihr und ovn ihr ausgehend. Was in ihre fleischlich ist, ist für alle in der Famile Lebenspraxis udn -gesetzt. Immanet! In jedem Atemzug enthalten. Die Frau IST somit die Familie als realer Korpus.
Deshalb ging und geht es immer um die Frau, weill man eine Gesellschaft beherrschen und ausbeuten. Wer die Frau besitzt, wer erreicht, daß sie ihm folgt indem er sie aus der männlichen Obhut (über den Vater nahtlos zum Mann) herausbricht, der besitzt das Volk, weil der über sie den Mann beherrscht, weil die real bestehende Norm beherrscht. Und sei es, daß er sie für ihn untauglich macht - durch Autonomisierung vom Anhang an ihn abschließt.
Der Frau, deren Haupt der Mann ist. Dem zwar alle Liebe geboten ist, keine Frage, und er trägt auch die Letztverantwortugn vor Gott, aber dem der Leib zu folgen hat. Wenn das nicht der Fall ist, kann er gar nciht verantwortlich zeichnen, und auch Gewalt wäre kein Weg, weil Gealt nur punktuell eingesetzt werden darf. Auf Dauer hält kein Organismus nur durch Gewalt zusammen, wenn er nicht au snatürlicher Prägung auf das Haupt ausgerichtet ist.
Diese Veränerung der Sichtweise hat sich auch in realen Lebensumständen allmählich ausgedrückt, und hat im Laufe er folgenden Jahrzehnte und mit zunehmener Gechwindigkeit im 20. Jahrhundert Fahrt aufgenommen. Das hat defacto zuu einem Auflösen der natürlichen Ehekonstellation geführt, und damit der Konstellation der Familie.
Dem sind nach und nach die weltichen Gesetze gefolgt, oder haben sie - wie besonders zur Zeit des Zerfalls der alten Gesellschaften nach 1918, in einem nächste Schub zur Zeit Hitlers (es hat sich offenbar noch immer nichtherumgesprochen, daß unter Hitler die Frau ineine nie dagewesene Position der Autonomie gebradcht wurde, ungesehen in ganz Europa! Fast die Hälfte er Frauen ging nun einem außerhäulsichen Erwerb nach! von der Änderung der Sexualmoral gar nicht zu reden, die gleichfalls von der Ehe gelöst wurde), und noch eimal zu Beginn der sozialistischen Gesellschaftsreformen ab Anfang der 1970er.
Um eine Scheidung zu vermeiden (die auch nur einer der Ehepartner beantragen kann), um damit vielleicht eine Familie "aufrecht zu halten", wären letztlich Mittel notwendig, die das explizite wie in der Gesellschaft als Lebensnorm und Rechtsempfinden immanente Gesetz gar nicht mehr gestattet, ja explizit und gezieilt ausgeschaltet hat.
Damit würde diese Verhinderung oft sogar ein noch größeres Übel auslösen, den Schaden noch größer machen. Denn die Scheidung ist ein Übel, aber sie selbst ist "nichts", und sie hebt das anthropologische Faktum einer bestehenden Ehe nicht auf. Sie verändert nur die Lebensweise.
Die dann endgültig die Axt an die Wurzeln legte, sich nicht mehr mit immanenten Änderungen begnügte. Die den Mann formal depotenziete, die Frau förmlich in die Welt trieb, ihre Abhängigkeit und Verbindlichkeit - der Kitt alles Sozialen! - und schließlich auch die Kinder emanzipierte. Mit dem letzten Schritt, in dem die Stellung der Ehe selbst durch einen "Bedeutungwandel" mittels neu eingeführter "Ehen" (wie unter Gleichgeschlechtlichen) samt Adoptoinsrechten (wie insgesamt bislang rein ehelichen Rechten) erst allgemein gemacht, und damit überhautp aufgelöst wurde, denn wenn alles Eheist, ist nichts mehr Ehe.
All das muß man mit dem Faktum einer rechtlich legitimierten "Ehescheidung" in einem Horizont haben, will man die morlaische Qualität der Ehescheidung beim Einzelnen bewerten. Sie wird damit zwar unte rkeinen Umständen legitim! Aber sie wird viellieicht als menschliche Tatsache anders bewertbar, und kann darüber hianus zeigen, was zu tun wäre, würd eman ernsthaft an der Renaissance der Familie interessiert sein.
Was ich bezweifle.Dazuu ist das Wesen de rEhe nämlich bereits zu sehr zerstört: Die Selbstverständlichkeit, das Unhinterfragtsein, das die Ehe als natürliche Gegebenheit hinnehmen und auch ihre rechte Ordnung als unabdingbarer Bestandteil begreifen macht. Auf jeden Fall ist es damit einer liberalen Gesellschaftsornung unmöglich, diese für den Staat essentiellen Menschheitsfakten zu restaurieren. Er ist in sihc berits der Todfeind der Familie, un deshalb des Staates, weil sein Autonomismus die Einheit unter Menschen zerstört. Der kein positives Fajktum bildet, sondern lediglich ein Instrument der Zerstörung ist.
Zwar hatte deshalb G. K. Chesterton recht, als er in einem eigenen Büchlein gegen die damals in England eingeführte Scheidung polemisierte, denn die Scheidung hat nichtnur nachvollzogen, sondenr natürlich auch die Beförderung der Etablierugn einer realen Lebensnorm und damit des Werteempfindens der Bevölkerung vorangetrieben, aber alleine das fürht noch uz keiner umfassenden Bewertugn der Scheidung selbst. - weil es die Ehe noch immer verkennt. Das ins Wort hzu heben ist aber vermtulich UNSERER Zeit vorbehalten. Warum? Weil selbst ein guter Tiel der Nachkries-Babyboomer-Generation noch diese immanenten Beurteilungsnormen in sich trug, in der die Stellung der Frau zwar dem Worte nach "emanzipiert" war, doch sowohl Männer und Fraun och anders lebten. Das aber ist nun andres. Diese heutigen Generatonen, diese Jungen, KENNEN diese Normen gar nichtmehr, sie haben sie auch nicht mehr erlebt und tragen sie nicht merh in sich, als natürliches Gepräge.
Wenngleich auch die ontolgoische Tatsache unauslöschlich ist, und man sie noch immer und BEI JEDEM entdeckt, wenn man um sie weiß; aber das ist für eine Eheirrelevant geworden, die ihren Charakter als "Schule derLiebe"nur bei einer anderen legistischen Lage erfüllen kann.
Also muß es dieser Zeit obliegen, die Lage er Ehe und Scheidung so zu durchdenken, daß ihr Gefüge wieder erkennbar und dmait zur Norm der Gesetze wird. Was in Wahrheit heit: Zur Rücknahme der das Sein zersörenden Gesetze. Denn aus natürlicher Regelung heraus würde sich in ein, zwei, drei Generatioen und über viel Leid und Hindernis wieder diese ontologische Struktur der Ehe bilden.
Die derzeit bereits in unseren Ländern verschwunden ist. Und DESHALB befinden sich unsere Völker im freien Fall. Aber man hüte sich den Einzelnen, der sein unhaltbares, untragbar (und das ist immer subjektiv zu beurteilen) gewordenes Leben durch Scheidung verändert, als würde er ein Ventil öffnent, das den Überdruck entläßt, herablassend zu urteilen.
Erstellung 16 September 2022 - Ein Beitrag zur