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Montag, 18. April 2011

Auf jeden kommt es an

Das Recht auf Würde, schreibt Spaemann, beruht nicht auf einer mehr oder weniger vorgestellte Erfüllung von Pflichten, oder der Möglichkeit Rechte zu beanspruchen, es beruht auch nicht auf einem momentanen Gestimmtsein (z. B. in der Euthanasie: als Recht, meinen momentanen Willen zum Sterben absolut zu setzen) - es beruht auf dem bloßen Menschsein, auf der bloßen Möglichkeit einer Natur, auf einer abstrakten Berufung.

Würde besteht aufgrund des bloßen Existierens, des bloßen Lebens, und sie besteht unter Bezug auf die bloße menschliche Natur. Auch in den ersten und fundamentalen Rollen und Beziehungen, in denen der Mensch steht: als Familienmitglied, in der hierarchischen Gestuftheit einerseits, in der Bewertung der Erfüllungen im Interessenskonflikt anderseits.

Aber es heißt auch nicht, jede momentane "unnatürliche" Neigung als Ausdruck dieser Würde zu achten, wo es das - im Verfehlen dieser Natur, schon gar, wo es andere dazu führt, diese Natur und "Normalität" gleichfalls zu verfehlen - nicht ist.

So wie es nicht heißt, daß momentane Unfähigkeit oder sogar Unwilligkeit, seine Möglichkeiten zu erfüllen, diese Würde prinzipiell vernichtet. Wobei gilt: Menschenrechte können sich auch gegenseitig einschränken. Würde ist aber immer dort verletzt, wo es in einer Beurteilungslage, im Abwägen von Interessen heißt: Auf ihn, auf seine Belange kommt es nicht an.



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