Die hier vor einer Woche angezogene Frage wird durch solche Stellungnahmen ncith gerade leichter zu beantworte. Denn da zeigt sich eine Begriffsverwirrung, die der monierten Begriffsverwirrung in Staatsangelegenheiten um nichts nachsteht.
Ganz besonders soll etwas aufgegriffen werden, das heute immer üblicher wird, und ein höchst beklagenswerter Unsinn aus Begriffsverwirrung ist: Indem ein "Menschsein" AUSZERHALB des Personseins reklamiert wird. Nun gibt es "den Menschen" aber nicht, sondern es gibt ihn eben als Person. DARIN gründet seine Würde, und nur darauf kann sich Recht überhaupt beziehen! Gerechtigkeit ohne Realität - und die Realität des Menschseins ist das Personsein - gibt es nicht. Und nur als Person kann er Subjekt des Rechts sein. Ja, es geht überhaupt noch weiter: Recht kann es überhaupt nur geben, wenn die Rechtssubjekte zu "Rechtspersönlichkeiten" objektiviert werden. Und damit kann auch, ja NUR eine "juristische Person" Rechte haben. Darauf gründet das Staatsrecht, darauf gründet das Völkerrecht, ja JEDES Recht.
Freiheit, welcher Begriff da so herumschwirrt daß es einem in den Ohren schnackelt, ist genau NICHT die Befreiung vom (in tausend Facetten ins Konkrete heruntergebrochenen) Personsstatus, vom Objektstatus, sondern GANZ IM GEGENTEIL - die Fähigkeit zur Selbstobjektivierung. Eine Rechtsverletzung empfindet deshalb der Mensch völlig richtig nicht, weil "sein Menschsein" verletzt wurde, sondern weil sein Hund von jemandem getreten wurde, oder sein Topfenkuchen kleiner ist als beim Kauf versprochen. Erst als Abstraktum kann man davon sprechen, daß Rechtsverletzung auch "Menschseinsverletzung" ist. Ist das Leben nicht konkret, zieht sich jemand völlig zurück, kann es nur noch wenige weil seltene Möglichkeiten zu Rechtsverletzungen geben.
Freiheit, welcher Begriff da so herumschwirrt daß es einem in den Ohren schnackelt, ist genau NICHT die Befreiung vom (in tausend Facetten ins Konkrete heruntergebrochenen) Personsstatus, vom Objektstatus, sondern GANZ IM GEGENTEIL - die Fähigkeit zur Selbstobjektivierung. Eine Rechtsverletzung empfindet deshalb der Mensch völlig richtig nicht, weil "sein Menschsein" verletzt wurde, sondern weil sein Hund von jemandem getreten wurde, oder sein Topfenkuchen kleiner ist als beim Kauf versprochen. Erst als Abstraktum kann man davon sprechen, daß Rechtsverletzung auch "Menschseinsverletzung" ist. Ist das Leben nicht konkret, zieht sich jemand völlig zurück, kann es nur noch wenige weil seltene Möglichkeiten zu Rechtsverletzungen geben.
Umso bedauernswerter ist diese Verwirrung, die hier zu herrschen scheint, als die Rede Papst Benedicts XVI. vor dem Deutschen Bundestag zitiert wird. Die an sich ein großartiges Dokument ist, die eine gründlichen Lektüre verdient. Der VdZ hat den Text vorliegen, er hat ihn mit Genuß gelesen. Aber wenn der Papst den Begriff "Mensch" zitiert, dann mit absoluter Sicherheit im Bezug, daß das Wesen des Menschen eben Person IST. Ohne Personsqualität gibt es gar keine Menschlichkeit, erstere definiert letztere. Daraus "versteckte Botschaften" zu machen läßt an jedem Verstand zweifeln, da wird's sogar lächerlich.
Man stelle sich "das Tier" und ein "Tierschutzgesetz" vor. Wenn es nun darum geht zu überlegen, wie man denn "ein Tier" behandeln solle, denn daran erst, am konkreten Objekt (das immer in einer Beziehung steht, darauf erst bezieht sich Recht) unterscheidet sich Recht von Unrecht, so ergibt sich sofort, daß "tierische Gerechtigkeit" nur in Zusammenhang mit der Konkretion möglich ist. Es ist ein Unterschied, ob man einem Vogel, einem Wollschaf, einem Pferd, einem Hirsch im Wald, oder einem Delphin im Ozean gegenübersteht.
Deshalb gibt es kein Menschenrecht, das nicht die Beziehungen der Person regelt. Und hierin sofort die geschlechtliche Polarität. Denn es ist auch ein Unterschied, ob ein Person weiblich oder männlich ist. Recht kann es erst ab der Ebene der Konkretion geben, es braucht immer eine Realität, und damit irgendeine Art von Beziehnung. Nur Personen können eine Beziehung haben, nur Geschlechter, nur Identitäten. Und Naturrecht kann nur konkrete Beziehungen regeln. Ein Recht, das sich auf "Menschen" bezieht, kann es gar nicht geben. "Menschsein" ist ein Abstraktum, dem aber selbst keine Realität zukommt.*
Am Jüngsten Tag werden wir nicht "nach dem Menschsein" gerichtet, sondern ob wir an unserer Arbeitsstätte in Britzenau-Dürlach den 49. Doppelmüffel im 78. Steigstößel richtig fixiert, ob wir am 23. Jänner 2014, 13 Uhr 33 Minuten, im Lokal in der Grüdnitzer Stauffenstraße 23 Tür 5 den Verkauf von einem Kilo Bananen an den Sohn des Hausmeisters aus der 48er Straße gerecht abgeführt haben.
Am Jüngsten Tag werden wir nicht "nach dem Menschsein" gerichtet, sondern ob wir an unserer Arbeitsstätte in Britzenau-Dürlach den 49. Doppelmüffel im 78. Steigstößel richtig fixiert, ob wir am 23. Jänner 2014, 13 Uhr 33 Minuten, im Lokal in der Grüdnitzer Stauffenstraße 23 Tür 5 den Verkauf von einem Kilo Bananen an den Sohn des Hausmeisters aus der 48er Straße gerecht abgeführt haben.
Umgekehrt kommt kein Recht aus, so wie keine Erkentnis damit auskommt, wenn es das zu Erkennende nicht "objektiviert", zum Objekt macht. In diesen Vorgang, der das Wesen des Erwachsenwerdens, ja des Menschwerdens überhaupt ist, weil er aus dem Traumhaften, dem Traumzustand in die Begrifflichkeit und Sprache/Denken distanziert, moralische Implikationen hineinzugeheimnissen ist blanker Unsinn. Ohne diese Objektivierung ist ein Denken und Urteilen gar nicht möglich.
Fazit solcher Videos: Heillose Verwirrung. Denken heißt: Begriffsklärung. Nicht Begriffsentleibung. Sehenswert ist es für jenen, der beobachten will, wie sich aus mehr oder weniger großen oder kleinen Teilrichtigkeiten in Summe ein völlig verwirrtes Gesamtbild ergibt. Denn das ist heute sehr sehr häufig. Denken kommt eben ohne jene Sittlichkeit nicht aus, die auf den logos, die lebendige Mitte aller Begriffe, abzielt und im Wahrnehmenden von logos ausgeht. Nur manches richtig fühlen - und das ist hier auch da und dort der Fall, ganz sicher sogar, und da ist das Denken sätzeweise auch stimmig - ist einfach zu wenig. Hier haben wir sie, die Esoterik, die wir vorige Woche nur ahnten, als Hobby Geistesschwacher, Denkfauler und -unfähiger, die ihre subjektiven Antriebe nicht ordnen können - und damit haben wir die Unsittlichkeit selbst vor uns.
*So wie "Klima", "Friede", etc. Rosmini weist schon im 19. Jhd. auf die Gefahr hin, die damit heraufdämmerte, daß sich mehr und mehr eine Verdinglichkeit eines Abstraktums aufbaute, die zu heilloser Verwirrung führen würde. Das haben wir heute auch.
*091016*