Da kenne sich noch einer aus. Nun wird ein (wichtig: ehemaliger) Schiedsrichter der österreichischen Fußball-Bundesliga des DOPPELMORDES angeklagt. Warum? Weil er seine Geliebt SAMT DEREN UNGEBORENEN BABYS erschlagen habe. Also die Geliebte hat er erschlagen. Das ungeborene Baby ist höchst wahrscheinlich in der Folge gestorben, wie sonst.
Moment, Moment! Kennt also das Strafrecht den Mord an Ungeborenen nicht nur theoretisch (die österreichische Fristenlösung ist ja nur die Aussetzung der Strafverfolgung bei Abtreibung, nicht die Aberkennung des Mordes) sondern auch praktisch? Je nachdem, sozusagen, wie man es sich richtet?
Einmal, beim "Recht der Frauen auf den eigenen Körper" (ist das Baby im Bauch überhaupt der "eigene Körper" der Frau?), gilt das Motto "na geh, das lassen wir." Da kräht kein Hahn danach. Dieser Mord wird nie gesühnt. Erst am Jüngsten Tag.
Beim Schiedsrichter, der seine Geliebte erschlägt, summiert sich seine Eifersuchtstat (in Frankreich ist sowas angeblich fast straffrei) auf ZWEI Opfer. Die Frau, und das Ungeborene. Die Eifersucht als strafmildernd gilt dann wohl nur für ein Opfer, oder? Egal, alles zusammen reicht sowieso für lebenslang.
Aber wer soll sich da noch mit dem Recht in Österreich auskennen? Aber vielleicht sollte man da die Grünen fragen. Denn die stellen ja derzeit den Justizminister. Wie nennt man das? Den Fuchs zum Bewacher des Hühnerstalls ernennen? Bitte, wen bei der ÖVP interessiert das Recht. Das richtet man sich doch! Und das verbindet ungemein mit den Grünen: Moral ist es. Sagt schon das Christentum im Gründungsanspruch. Moral überbietet eben jedes Recht.
*180320*